{"id":17833,"date":"2020-10-08T10:01:15","date_gmt":"2020-10-08T08:01:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lp-gmbh.de\/?page_id=17833"},"modified":"2020-10-08T10:03:53","modified_gmt":"2020-10-08T08:03:53","slug":"terms-and-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.lp-gmbh.de\/en\/terms-and-conditions\/","title":{"rendered":"Terms and Conditions"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8221;1&#8243; custom_padding_last_edited=&#8221;on|desktop&#8221; admin_label=&#8221;section&#8221; _builder_version=&#8221;3.22&#8243; custom_padding_tablet=&#8221;50px|0|50px|0&#8243; custom_padding_phone=&#8221;&#8221; transparent_background=&#8221;off&#8221; padding_mobile=&#8221;off&#8221;][et_pb_row padding_mobile=&#8221;off&#8221; column_padding_mobile=&#8221;on&#8221; admin_label=&#8221;row&#8221; _builder_version=&#8221;3.25&#8243; background_color=&#8221;#008080&#8243; background_size=&#8221;initial&#8221; background_position=&#8221;top_left&#8221; background_repeat=&#8221;repeat&#8221;][et_pb_column type=&#8221;4_4&#8243; _builder_version=&#8221;3.25&#8243; custom_padding=&#8221;|||&#8221; custom_padding__hover=&#8221;|||&#8221;][et_pb_text admin_label=&#8221;\u00dcberschrift&#8221; _builder_version=&#8221;3.27.4&#8243; background_size=&#8221;initial&#8221; background_position=&#8221;top_left&#8221; background_repeat=&#8221;repeat&#8221; text_orientation=&#8221;center&#8221; background_layout=&#8221;dark&#8221; module_alignment=&#8221;center&#8221; use_border_color=&#8221;off&#8221;]<\/p>\n<h1><span style=\"color: #ffffff;\"><strong>Terms and Conditions<\/strong><\/span><\/h1>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][et_pb_row _builder_version=&#8221;3.25&#8243; background_size=&#8221;initial&#8221; background_position=&#8221;top_left&#8221; background_repeat=&#8221;repeat&#8221;][et_pb_column type=&#8221;4_4&#8243; _builder_version=&#8221;3.25&#8243; custom_padding=&#8221;|||&#8221; custom_padding__hover=&#8221;|||&#8221;][et_pb_text _builder_version=&#8221;3.27.4&#8243; background_size=&#8221;initial&#8221; background_position=&#8221;top_left&#8221; background_repeat=&#8221;repeat&#8221; use_border_color=&#8221;off&#8221;]<\/p>\n<h2>AGB<\/h2>\n<p>Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen:<br \/>\nI. Angebot und Vertragsabschlu\u00df<\/p>\n<p>1. Allen Gesch\u00e4ften liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten auch bei laufender Gesch\u00e4ftsverbindungen und f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Auftraggeber, selbst wenn sie im einzelnen Falle nicht besonders best\u00e4tigt werden. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen. Diese verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir bei Vertragsabschlu\u00df nicht noch einmal widersprechen und wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausf\u00fchren. Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir dies ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigt haben. F\u00fcr Verluste oder Besch\u00e4digung der uns seitens des Auftraggebers eingesandten Zeichnungen, Modelle, Muster und dergleichen wird die Haftung auf vors\u00e4tzliche oder grob fahrl\u00e4ssige Verursachung beschr\u00e4nkt. Dem Eigent\u00fcmer dieser Formbehelfe usw. obliegt ausschlie\u00dflich und allein deren Versicherung gegen Feuer, Diebstahl usw. w\u00e4hrend des Verbleibens im Bereiche unseres Betriebes.<\/p>\n<p>2. Unsere Angebote sind freibleibend. Die zu den Angeboten geh\u00f6renden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschl\u00e4gen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor; sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere f\u00fcr solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden. Zu Angeboten geh\u00f6rende Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf verlangen unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p>3. Schreib- und Rechenfehler sowie sonstige leicht ersichtliche Unstimmigkeiten in Angeboten, Auftrags- und Best\u00e4tigungsschreiben binden uns nicht. Sie sind vom Auftraggeber unverz\u00fcglich zu pr\u00fcfen und k\u00f6nnen von uns jederzeit unter Haftungsausschluss berichtigt werden.<\/p>\n<p>4. Zusicherungen von Eigenschaften, von speziellen Einsatz- und Anwendungsm\u00f6glichkeiten unserer Ware, m\u00fcndliche Absprachen, soweit sie unsere allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ab\u00e4ndern, Neben- und nachtr\u00e4gliche Vertragsabsprachen werden erst durch schriftliche Best\u00e4tigung f\u00fcr uns verbindlich .<\/p>\n<p>II. Preisstellung<br \/>\n1. Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, folgt die Preisstellung aus unserer jeweiligen g\u00fcltigen Preisliste.<\/p>\n<p>2. Die Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten und wird in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he am Tage der Rechnungsstellung berechnet.<\/p>\n<p>3. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk, ausschlie\u00dflich Verladung im Werk, jedoch ausschlie\u00dflich Verpackung.<\/p>\n<p>4. Die Bestellmenge muss mindestens unserer kleinsten Verpackungseinheit f\u00fcr das jeweilige Produkt entsprechen. Das bei uns festgelegte Gewicht ist f\u00fcr<br \/>\ndie Berechnung ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>III. Zahlungsbedingungen<br \/>\n1. Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, sind Zahlungen innerhalb 30 Tage nach Rechnungsdatum in bar oder durch \u00dcberweisung auf eines in den Rechnungsformularen angegebenen Konten ohne Abzug zu leisten. Im Fall der \u00dcberweisung ist f\u00fcr die Rechtzeitigkeit der Zahlung der Zeitpunkt der Gutschrift auf unserem Konto ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>2. Wechselzahlungen bed\u00fcrfen der besonderen Vereinbarung. Die etwaige Annahme von diskontf\u00e4higen Wechsel oder Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Alle Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und ohne unsere Verpflichtung zur Wahrnehmung von wechsel- und Scheckm\u00e4\u00dfigen Rechten. Die in der Wechselannahme liegende Stundung entf\u00e4llt f\u00fcr alle Wechsel desselben Kunden, wenn auch nur ein Wechsel nicht fristgem\u00e4\u00df eingel\u00f6st<br \/>\nwird. Die Gesamtforderung ist dann sofort f\u00e4llig und klagbar. Ein Skontoabzug ist bei Wechselhereinnahmen nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>3. Die Aufrechnung wegen angeblicher Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung w\u00e4re unbestritten oder von uns anerkannt<br \/>\noder rechtskr\u00e4ftig festgestellt. Der Auftraggeber ist zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen<br \/>\nVertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<p>4. Bei Ziel\u00fcberschreitung tritt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 8 %<br \/>\np.a. \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank zu berechnen, unbeschadet aller sonstigen Anspr\u00fcchen.<\/p>\n<p>5. Kommt der Auftraggeber innerhalb von 12 Kalendermonaten mehr als einmal mit Zahlungen in Verzug oder werden uns nach Vertragsabschlu\u00df Umst\u00e4nde bekannt, bei denen ein vorsichtiger Kaufmann Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Zug um Zug gegen Zahlung ausf\u00fchren w\u00fcrde, werden alle unsere Rechnungen sofort f\u00e4llig und nach Fristsetzung von einer Woche klagbar, ohne R\u00fccksicht auf die getroffenen Vereinbarungen. Ebenso sind wir in solchen F\u00e4llen berechtigt, noch ausstehende Lieferungen gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuf\u00fchren und nach angemessener Nachfrist vom Abschluss zur\u00fcckzutreten oder wegen Nichterf\u00fcllung Schadenersatz zu verlangen. Auch Zahlungseinstellung, Vergleichsverfahren oder<br \/>\nKonkurs des Auftraggebers haben zur Folge, dass unsere gesamten Forderungen ohne R\u00fccksicht auf die getroffenen Vereinbarungen sofort f\u00e4llig werden. Zugleich gelten in diesen F\u00e4llen zugesagte Rabatte, Bonifikationen etc. als verfallen, so dass der Auftraggeber die in Rechnung gestellten Bruttopreise zu<br \/>\nzahlen hat.<\/p>\n<p>6. Erkl\u00e4ren wir uns mit der R\u00fccknahme von Waren aus Gr\u00fcnden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, einverstanden, haben wir Anspruch auf Erstattung entgangenen Gewinns, aufgewandter Kosten und einer angemessenen Wertminderung in H\u00f6he von mindestens 25 %; ma\u00dfgebend ist unser technischer Befund unbeschadet des Rechtes des Auftraggebers, den Nachweis zu f\u00fchren, dass sein Schaden nicht oder in geringerer H\u00f6he entstanden ist.<\/p>\n<p>IV. Lieferungen<br \/>\n1. Lieferfristen gelten nur bei schriftlicher Best\u00e4tigung. Sie verl\u00e4ngern sich angemessen, sofern Verz\u00f6gerungen vom Auftraggeber zu vertreten sind. Sie beginnen mit dem Tag unserer Bestellannahme, jedoch nicht vor Kl\u00e4rung aller f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrags erforderlichen Fragen mit dem Auftraggeber. Ist die Lieferfrist nach Tagen bemessen, so z\u00e4hlen nur Arbeitstage. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Ist ein Fixgesch\u00e4ft vereinbart, so gilt die Lieferzeit als eingehalten, wenn die Ware das Lager so<br \/>\nrechtzeitig verlassen hat, dass sie unter normalen Umst\u00e4nden und Verh\u00e4ltnissen am Bestimmungsort eintrifft.<\/p>\n<p>2. Zum vereinbarten Termin versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden. Erfolgt innerhalb einer Woche aus einem, vom Auftraggeber zu<br \/>\nvertretenden Grund kein Abruf, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers nach eigenem Ermessen zu Lagern und als ab Werk<br \/>\ngeliefert zu berechnen. Das Lagergeld betr\u00e4gt \u00bd % des Rechnungsbetrages f\u00fcr jeden angefangenen Monat und wird auf 5 % begrenzt, wenn nicht h\u00f6here<br \/>\nKosten nachgewiesen werden.<\/p>\n<p>3. Der Auftraggeber kann Teillieferungen nur zur\u00fcckweisen, wenn ihm deren Annahme unzumutbar ist.<\/p>\n<p>4. Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Auftraggeber uns eine angemessene Nachfrist setzten und die Ablehnung androhen. Nach Ablauf der Nachfrist<br \/>\nkann er vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn die Ware bis zum Fristablauf nicht versandbereit gemeldet ist.<\/p>\n<p>5. Schadenersatzanspr\u00fcche aus Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Lieferterminen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhten auf Vorsatz oder grober<br \/>\nFahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p>6. Bei Abschl\u00fcssen mit fortlaufender Auslieferung sind uns Abruf und Sorteneinteilung rechtzeitig aufzugeben. Die Gesamtmenge muss &#8211; wenn nichts<br \/>\nanders vereinbart ist &#8211; binnen eines Jahres seit Vertragsabschlu\u00df eingeteilt und abgerufen werden. Erf\u00fcllt der Auftraggeber diese Verpflichtung nicht, so<br \/>\nsind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, selbst einzuteilen und die Ware zu liefern oder k\u00f6nnen von dem noch nicht erf\u00fcllten Teil des Auftrages zur\u00fccktreten und Schadenersatz verlangen.<\/p>\n<p>7. Wird die Auftragsmenge durch die einzelnen Abrufe des Auftraggebers \u00fcberschritten, so sind wir zur Lieferung des \u00dcberschusses berechtigt. Wir k\u00f6nnen den \u00dcberschuss dann zu den bei dem Abruf oder der Anlieferung g\u00fcltigen Preisen berechnen.<\/p>\n<p>8. Ereignisse h\u00f6herer Gewalt und Betriebsst\u00f6rungen berechtigen uns, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, sofern diese nicht vorhersehbar waren und nicht auf grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz unsererseits beruhen. Wir k\u00f6nnen von dem Vertrag<br \/>\noder wegen noch nicht erf\u00fcllten Teils eines Vertrages zur\u00fccktreten, wenn die Leistung durch eines der genannten Ereignisse unm\u00f6glich geworden ist oder aber eine Ersatzbeschaffung unzumutbar ist. Der h\u00f6heren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und sonstige Umst\u00e4nde gleich, die uns die Lieferung wesentlich<br \/>\nerschweren oder sonst unm\u00f6glich machen. Dies gilt auch dann, wenn ein solches Ereignis bei einem Zulieferer eintritt und uns eine Ersatzbeschaffung unzumutbar ist. Der Auftraggeber kann von uns die Erkl\u00e4rung verlangen, ob wir zur\u00fccktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern werden. Erkl\u00e4ren<br \/>\nwir uns nicht, kann der Auftraggeber zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p>9. Selbstbelieferungsvorbehalt<br \/>\nIst die versprochene Leistung nicht verf\u00fcgbar, weil der Lieferer von seinen Unterlieferanten nicht beliefert wurde und der Vorrat des Lieferers an den betreffenden Leistungsgegenst\u00e4nden ersch\u00f6pft ist, ist er berechtigt, eine in Qualit\u00e4t und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen. Ist die Erbringung einer<br \/>\npreislich und qualitativ mindestens gleichwertigen Leistung nicht m\u00f6glich, so kann der Lieferer sich vom Vertrag l\u00f6sen und braucht die versprochene Leistung nicht zu erbringen. Der Lieferer verpflichtet sich f\u00fcr diesen Fall, den Kunden unverz\u00fcglich \u00fcber die Nichtverf\u00fcgbarkeit zu informieren und eine<br \/>\ngegebenenfalls bereits geleistete Zahlung des Kunden unverz\u00fcglich zur\u00fcckzuerstatten.<\/p>\n<p>V. Gefahren\u00fcbergang, Transportversicherung, Versand<br \/>\n1. Die Gefahr geht sp\u00e4testens bei beendeter Beladung (auch bei Verwendung unserer Transportmittel oder frachtfreier Lieferung) auf den Auftraggeber \u00fcber, au\u00dferdem vom Tage der Versandbereitschaft an, wenn der Auftraggeber eine Verz\u00f6gerung in der Annahme oder Versendung zu vertreten hat.<\/p>\n<p>2. Der Auftraggeber \u00fcbernimmt &#8211; auch bei Teillieferungen &#8211; die volle Gefahr f\u00fcr Transportschwierigkeiten aller Art, insbesondere f\u00fcr Transportverz\u00f6gerung, Besch\u00e4digung, Zerst\u00f6rung oder Verlust, auch wenn wir eine Transportversicherung abgeschlossen haben. Dies gilt auch, wenn die Ware nicht vom Erf\u00fcllungsort, sondern von einem von diesem verschiedenen Lieferwerk oder Auslieferungslager aus erfolgt. Abweichendes gilt, wenn die Ursache in unserem Gefahrenbereich liegt und uns Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt.<\/p>\n<p>3. Ist vereinbart, dass die Transportversicherung im Rahmen unserer Generalpolice gedeckt wird und tritt aus dem Transport ein Schaden ein, so ist vor<br \/>\nAnnahme der Ware die Erstellung einer Tatbestandsaufnahme (Schadenanerkenntnis des Spediteurs auf dem Frachtbrief, Tatbestandsaufnahme der Bundesbahn etc.) vom Auftraggeber zu veranlassen. Ein festgestellter Transportschaden ist uns unter Beif\u00fcgung einer Abschrift der Tatbestandsaufnahme und des Frachtbriefes sofort zu melden. Angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche M\u00e4ngel aufweist, vom Auftraggeber entgegenzunehmen, unbeschadet seiner Rechte aus Ziffer VI (Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel der Lieferung). Kommt der Auftraggeber diesen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nach, k\u00f6nnen wir die Schadensbearbeitung bzw. Regulierung ablehnen.<\/p>\n<p>4. Vorgaben f\u00fcr den Versand hat der Auftraggeber uns mit der Bestellung bekannt zu geben, andernfalls erfolgt die Wahl des Versandweges und der<br \/>\nVersandmittel nach unserem Ermessen, ohne Haftung f\u00fcr die getroffene Wahl und ohne Gew\u00e4hr f\u00fcr den billigsten Versandweg.<\/p>\n<p>VI. Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel der Lieferung<br \/>\n1. Unsere Waren werden in handels\u00fcblicher Qualit\u00e4t und Ausf\u00fchrung geliefert unter Ber\u00fccksichtigung fabrikationsbedingter Toleranz f\u00fcr Abmessungen, Menge, Gewicht und G\u00fctebedingungen. Werden vom Auftraggeber besondere G\u00fctepr\u00fcfungen oder Abnahmen vorgeschrieben, so hat mangels anderer Vereinbarung die Pr\u00fcfung oder Abnahme auf seine Kosten beim Lieferwerk zu erfolgen.<\/p>\n<p>2. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verj\u00e4hrungsfrist &#8211; ohne R\u00fccksicht auf die Betriebsdauer &#8211; einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahren\u00fcbergangs<br \/>\nvorlag. Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB l\u00e4ngere Fristen zwingend vorschreibt. Evtl. Gew\u00e4hrleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist.<\/p>\n<p>3. F\u00fcr alle M\u00e4ngel, auch Rechtsm\u00e4ngel an den von uns gelieferten Waren haften wir nur in der Weise, dass wir die mangelhaften Erzeugnisse nach unserer Wahl kostenlos ersetzen oder den Minderwert ausgleichen oder den Mangel kostenlos beseitigen. Sind wir zur M\u00e4ngelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage oder verz\u00f6gert sie sich \u00fcber angemessene Fristen hinaus, ohne dass wir dies zu vertreten haben, schlagen<br \/>\nNachbesserungen oder Ersatzlieferung fehl und ist dem Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch oder ein weitere Ersatzlieferung nicht zumutbar, so kann er nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder den Vertrag r\u00fcckg\u00e4ngig machen (Wandelung). Alle anderen Anspr\u00fcche, gleich aus welchem<br \/>\nRechtsgrund, etwa f\u00fcr behauptete mittelbare Sch\u00e4den (auch Folgesch\u00e4den), Anspr\u00fcche wegen Verzugschadens, Ersatzes von Arbeitsl\u00f6hnen, Personenschadens, Betriebsst\u00f6rung, Fracht- und Verpackungskosten, entgangenen Gewinn und andere Anspr\u00fcche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p>4. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruht.<\/p>\n<p>5. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder \u201cKardinalpflicht\u201d verletzen, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt und im \u00fcbrigen gem. Ziff. 3 ausgeschlossen.<\/p>\n<p>6. Soweit \u00fcber VI die Haftung f\u00fcr Anspr\u00fcche aus \u00a7\u00a7 1, 4 Produkthaftungsgesetz nicht ausgeschlossen werden kann und nicht die Haftungsbegrenzung gem\u00e4\u00df<br \/>\nZiff. 5 eingreift, ist unsere Haftung auf die Ersatzleistung oder Versicherung begrenzt.<\/p>\n<p>7. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und<br \/>\nErf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n<p>8. Bei Lieferung von Fremdfabrikaten beschr\u00e4nkt sich unsere Gew\u00e4hrleistungspflicht auf die Abtretung unserer Anspr\u00fcche gegen den Vorlieferanten. Wir haften erst dann, wenn der Auftraggeber, zuvor erfolglos versucht hat, den Vorlieferanten aus dem ihm abgetretenen Anspruch gerichtlich in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n<p>VII. Eigentumsvorbehalt<br \/>\nAlle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gem\u00e4\u00df \u00a7 455 BGB mit folgenden Erweiterungen:<br \/>\n1. Der Eigentumsvorbehalt besteht bis zum vollen Ausgleich unserer Forderungen und im Gesch\u00e4ftsverkehr mit Kaufleuten, auch bis zum vollen Ausgleich k\u00fcnftig entstehender Forderungen und, im Falle laufender Rechnungen, eines etwa gezogenen und anerkannten Saldos.<\/p>\n<p>2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zur\u00fcckzunehmen. In der R\u00fccknahme der Kaufsache liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag, es sei denn, wir h\u00e4tten dies ausdr\u00fccklich schriftlich erkl\u00e4rt. Wir sind nach der R\u00fccknahme der Kaufsache zu deren Verwertung berechtigt. Der Verwertungserl\u00f6s ist abz\u00fcglich Verwertungskosten auf die Forderung gegen den Auftraggeber anzurechnen.<\/p>\n<p>3. Der Einsatz sowie die Verwendung, Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Auftraggeber erfolgt stets in unserem Auftrag, aber ohne Verpflichtung f\u00fcr uns. Die Wirksamkeit des \u00a7 950 BGB (Verarbeitung) ist dadurch ausgeschlossen. F\u00fcr die F\u00e4lle der \u00a7\u00a7 947 BGB (Verbindung mit beweglichen Sachen), 948 BGB (Vermischung) tritt uns der Auftraggeber schon jetzt sein Eigentums- bzw. Mieteigentumsrecht ab und wird dann Verwahrer f\u00fcr uns. Die neuen Sachen treten an Stelle der Vorbehaltsware. Schlie\u00dflich werden uns f\u00fcr den Fall, dass der Eigentums\u00fcbergang auf uns aus irgendwelchen Gr\u00fcnden erfolgen kann, schon jetzt die etwaigen Anspr\u00fcche des Auftraggebers aus \u00a7 951 BGB (Entsch\u00e4digung f\u00fcr Rechtsverlust) abgetreten. In allen F\u00e4llen<br \/>\ndieser Ziffer 2 bleiben etwaige Rechte Dritter, die diese an anderen Bestandteilen der neuen Sache haben, unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>4. Der Auftraggeber darf Vorbehaltsware nur im Rahmen gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr ver\u00e4u\u00dfern und sie weder verpf\u00e4nden noch zur Sicherung \u00fcbereignen. Alle Beeintr\u00e4chtigungen unserer Rechte durch Dritte hat der bestm\u00f6glichst abzuwehren und uns unverz\u00fcglich anzuzeigen.<\/p>\n<p>5. Seine Forderungen aus jeder Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware-gleich in welchem Zustand- tritt uns der Auftraggeber hiermit in H\u00f6he des mit uns vereinbarten Faktur-Endbetrages (einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer) schon jetzt mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab. Der Auftraggeber ist bis auf<br \/>\nWiderruf berechtigt, die Forderungen im eigenem Namen einzuziehen. Liegen die Voraussetzungen vor, unter denen unsere s\u00e4mtlichen Forderungen f\u00e4llig werden, (Ziff. III. 5) so sind wir berechtigt, die Einziehungserm\u00e4chtigung fristlos zu widerrufen. Etwa nach Widerruf noch eingehende Zahlungen sind<br \/>\ngesondert aufzubewahren und an uns abzuf\u00fchren. Auf Verlangen ist der Auftraggeber jederzeit verpflichtet, den Forderungs\u00fcbergang seinem Schuldner anzuzeigen, uns alle zur Einziehung der Forderung erforderlichen Angaben zu machen und alle Forderungsunterlagen zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p>6. Soweit der Wert der uns gegebenen Sicherheiten (Forderungsabtretung und \u00dcbereignung) den Gesamtbetrag unserer Forderungen (vergl. Ziffer I) um mehr als 20 % \u00fcbersteigt, sind wir auf Verlangen des Auftraggebers zur R\u00fcck\u00fcbertragung von Forderungen bzw. Einr\u00e4umungen von Miteigentum in entsprechender H\u00f6he nach unserer Wahl verpflichtet.<\/p>\n<p>VIII. Schutzrechte Dritter<br \/>\nBei Auftr\u00e4gen f\u00fcr Produkte, deren Zusammensetzungsmerkmale uns der Auftraggeber vorschreibt, und bei Lieferung f\u00fcr den Export in Gebiete au\u00dferhalb der Bundesrepublik Deutschland \u00fcbernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Produkte Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber ist<br \/>\nzum Ersatz des Schadens verpflichtet, der uns in solchen F\u00e4llen entsteht.<\/p>\n<p>IX. Montage und Reparaturen<br \/>\nF\u00fcr Montage und Reparaturen gelten unsere &#8220;Besonderen Bedingungen f\u00fcr die Ausf\u00fchrung von Montage- und Reparaturarbeiten&#8221; in der jeweils g\u00fcltigen<br \/>\nFassung. Diese k\u00f6nnen jederzeit bei uns angefordert werden.<br \/>\nX. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, geltendes Recht<br \/>\n1. Zahlungs- und Erf\u00fcllungsort ist Willich.<br \/>\n1. Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten mit dem Auftraggeber ist beim Landgericht Krefeld, bei amtsgerichtlicher Zust\u00e4ndigkeit, beim Amtsgericht Krefeld.<br \/>\nWir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.<br \/>\n3. Es gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht unter Ausschluss des Gesetzes \u00fcber den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Auftraggeber<br \/>\nseinen Sitz im Ausland hat.<br \/>\nXI. G\u00fcltigkeit der Bedingungen<br \/>\nVerbindlichkeit des Vertrages<br \/>\nDer Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen \u00fcbrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten<br \/>\nan dem Vertrag eine unzumutbare H\u00e4rte f\u00fcr eine Partei darstellen w\u00fcrde.<br \/>\nHinweis:<br \/>\nEntsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz wird darauf hingewiesen, dass L&amp;_P Daten des Auftraggebers gespeichert hat und diese Daten verarbeitet<br \/>\nwerden.<br \/>\nWillich, im Dezember 2016<br \/>\nL&amp;_P Elektroautomatisations GmbH<br \/>\n[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Terms and Conditions AGB Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen: I. Angebot und Vertragsabschlu\u00df 1. Allen Gesch\u00e4ften liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten auch bei laufender Gesch\u00e4ftsverbindungen und f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Auftraggeber, selbst wenn sie im einzelnen Falle nicht besonders best\u00e4tigt werden. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen. Diese verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir bei Vertragsabschlu\u00df nicht noch einmal widersprechen und wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausf\u00fchren. Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir dies ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigt haben. F\u00fcr Verluste oder Besch\u00e4digung der uns seitens des Auftraggebers eingesandten Zeichnungen, Modelle, Muster und dergleichen wird die Haftung auf vors\u00e4tzliche oder grob fahrl\u00e4ssige Verursachung beschr\u00e4nkt. Dem Eigent\u00fcmer dieser Formbehelfe usw. obliegt ausschlie\u00dflich und allein deren Versicherung gegen Feuer, Diebstahl usw. w\u00e4hrend des Verbleibens im Bereiche unseres Betriebes. 2. Unsere Angebote sind freibleibend. Die zu den Angeboten geh\u00f6renden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschl\u00e4gen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor; sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. 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